Die Vorgehensweise der Betrüger sieht zunächst den Abschluss von Verträge vor, die jedoch mit dem Bewusstsein unterschrieben werden, diese dann nachträglich zu widerrufen. Der Widerruf erfolgt hierbei oft mit dem Ausbleiben der ersten Zahlung, häufig die Zahlung einer Sicherheitsleistung. Trotz Widerrufung des Vertrags melden diese Firmen ihr Gewerbe jedoch auf die Adresse des jeweiligen Büroservices an und lassen sich eingehende Post per Nachsendeauftrag an die Privatanschrift weiterleiten. Häufig korreliert dieses Geschäftsmodell mit weiteren zweifelhaften Angeboten, bei denen Verbraucher oder andere Unternehmen willentlich getäuscht und betrogen werden sollen.
Die Mitglieder des eingetragenen Vereins verpflichten sich diese Art von Schwindeleien sowohl im Verband als auch dem zuständigen Handelsregister oder der zuständigen Gewerbeaufsicht zu melden. Strafanzeigen wegen Betruges werden in besonderen Fällen nicht nur vom Business Center, sondern gleichfalls auch vom Bundesverband gestellt und die betrügerischen Absichten der Firmen aufgezeigt. Durch die Meldung beim Handelsregister und einer entsprechenden Strafanzeige haben Ermittlungsbehörden die nötigen Befugnisse, um gezielt gegen Adress-Betrüger vorzugehen und dafür zu sorgen, dass solcherlei Machenschaften in Zukunft erschwert und dadurch im Idealfall ganz unterbunden werden.
„Der Bundesverband unterstützt seine Mitglieder hierbei organisatorisch mit Mustertexten für die entsprechenden Meldungen und Strafanzeigen, als auch inhaltlich bei der Forderung nach entsprechendem Schadensersatz. Häufig ist es schwierig einen konkreten materiellen Schaden für den Betreiber nachzuweisen, da sich der Image-Schaden durch Adressbetrüger nur schwer quantifizieren lässt. Hier lassen wir gerade durch einen Rechtsanwalt prüfen, welche Möglichkeiten wir als Verband und unsere Mitglieder noch haben“, erläutert Vorstandsvorsitzender Lars Henckel.