17.11.2017
Herbsttagung zum Geldwäschegesetz in Frankfurt

Geldwäschegesetz

Businesscenter zählen zu den Verpflichteten nach dem Geldwäschegesetz (GwG) und müssen daher diverse gesetzliche Vorgaben einhalten.

Deutschlandweit wurden einzelne Mitglieder bereits von den jeweiligen Aufsichtsbehörden kontaktiert und aufgefordert, darzulegen, wie sie die gesetzlichen Vorgaben umsetzen. Verstöße gegen das Geldwäschegesetz können empfindliche Bußgelder nach sich ziehen.

Der Bundesverband der Business Center e.V. hat daher ein Praxisseminar durchgeführt und den Mitgliedern des Verbandes zu diesem Themenbereich mit entsprechendem Grundlagenwissen versorgt.

Ralf Inderwies, Senior Consultant Compliance, von der Creditreform Compliance Services GmbH stand den Teilnehmern für alle Fragen rund um das Thema Geldwäschegesetz zur Verfügung.

Die Industrie- und Handelskammern in Deutschland raten dringend dazu die Mitarbeiter in den Unternehmen zum Thema Geldwäsche zu schulen. Allerdings sind diese Schulungen für einzelne Unternehmen häufig sehr teuer, daher bietet der Bundesverband Businesscenter e.V. seinen Mitgliedern nun diese Schulung als eine Art Auftaktveranstaltung an. "Wir freuen uns, hier unseren Mitgliedern einen echten Mehrwert bieten zu können.", so Vorstandsvorsitzender Lars Henckel.

Das Praxisseminar soll lediglich eine Auftaktveranstaltung gewesen sein. In den Folgejahren sollen dann neue Inhalte im Rahmen von Internetgestützen Schulungen, sogenannten Webinaren, vermittelt werden.